Seit dem 24. Januar werden Häuser und Wohnungen mit energiesparender Sanierung deutlich höher staatlich bezuschusst. Die Regierung reagiert damit auf die neugesetzten Klimaziele von September 2019. Wer kann denn aber jetzt von den neuen Förderungen genau profitieren und welche Vorgaben muss man dafür erfüllen?

Zuschüsse bei energetischen Immobilien – Kauf und Bau

Betroffen von den besseren Förderbedingungen sind alle, die ein energiesparendes Haus oder eine energiesparende Wohnung mit mindestens KfW-Effizienzhaus-Standard 55 kaufen oder bauen. Sie erhalten

  • Ein erhöhtes Förderdarlehen von 120.000 Euro – ehemals 20.000 Euro
  • Tilgungszuschüsse bis zu 30.000 Euro – Erhöhung um 10%

Sogar Sanierungen werden staatlich mit einem Maximum von 120.000 Euro unterstützt und das sogar ab einem Standard von KfW-Effizienzhaus 115. Der Tilgungszuschuss steigt hier auf bis zu 40% der Kreditsumme, also bis zu 48.000 Euro bei einem KfW-Effizienzhaus 55.

Auch Bestandshalter gehen bei den neuen Förderungsbedingungen von 2020 nicht leer aus. Die Beträge beziehen sich bei ihnen auf die jeweiligen Wohneinheiten.

Nichtwohngebäude werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit maximal 275 Euro / Quadratmeter bezuschusst, Neubauten haben eine geringere Grenze in Höhe von 200 Euro.

Weitere Informationen zur Förderung der KfW erhalten Sie auf www.kfw.de

Wegfall der Förderungen bei Öl- und Gasheizung

Im Gegenzug zu den erhöhten Förderungen für energetische Sanierungen, streicht die KfW folgende Zuschüsse komplett:

  • Sanierungen, die eine Ölheizung einbeziehen
  • Förderungen für Öl- und Gasheizungen
  • Hybride Systeme von Ölheizungen mit Kraft-Wärme-Kopplung
  • Heizungs- und Lüftungspaket

Anstatt der KfW übernimmt nun das Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle die Heizungsförderung, jedoch mit einem neuen System, das sich auf Zuschüsse für förderfähige Kosten konzentriert. Beispiele für die Bafa-Bezuschussung sind

  • 30% bei Solaranlagen
  • 35% bei Biomasse- und Wärmepumpenanlagen (max. 50.000€)
  • 40% bei Gas-Hybrid-Heizungen mit mind. 25% verbauten erneuerbaren Energien
  • 10% bei Wechsel von Ölheizung auf Heizung mit erneuerbaren Energien (also max. 45%)

Erfahren Sie mehr über die Förderungen der BAFA auf https://www.bafa.de/

Steuererleichterung bei energetischer Modernisierung

Eine weitere finanzielle Erleichterung der energetischen Sanierung sind die Steuererleichterungen, die ab sofort bis 2029 für Selbstnutzer gelten. Hier können bis zu 20% der Kosten über drei Jahre hinweg von der Steuer abgezogen werden, das entspricht einem Maximum von 40.000 €. Hier gilt zu beachten, dass die steuerlichen Vorteile nicht mit den Bezuschussungen der BAFA kombiniert werden können.

Weitere Änderungen der Zuschüsse

  1. Wohngeld: Ein Zwei-Personen-Haushalt erhält nun 190€ pro Monat (statt 145€), sofern kein Arbeitslosengeld II bezogen wird.
  2. Baukindergeld: Das Baukindergeld wird ab 2021 wegfallen. Für Immobilienkäufe und Neubau-Baugenehmigungen, die noch in 2020 stattfinden, gilt weiterhin die staatliche Förderung von 1.200€ bei einem maximal zu versteuernden Jahreseinkommen von 90.000€ p.a..

Für weitere Informationen können Sie sich gerne in folgenden Quellen umsehen:

www.kfw.de

www.bafa.de