Bauherren aufgepasst! Die Neubauförderungen für das Effizienzhaus 55 werden von der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eingestellt und das sogar sehr bald. Ab dem 01.02.2022 werden keine Anträge mehr entgegengenommen – maßgeblich ist hier also das Datum der Antragstellung, denn es werden alle Anträge berücksichtigt, die bis einschließlich 31.01.2022 gestellt wurden.

Diese Meldung verkündete das Bundeswirtschaftsministerium Anfang November und sorgte damit für einigen Wirbel. Grund dafür sei der neue Fokus, der gezielter auf Sanierungen anstatt auf Neubauten gelegt und demnach auch mit den Fördergeld gestärkt werden soll. Doch was bedeutet das nun für die Entwicklung in der Bauwirtschaft?

Kritik an der Abschaffung der KfW-55 Förderung

Im aktuellen Jahr flossen etwa sechs Milliarden Euro in die Einstiegs-Förderung der Effizienzhaus/-gebäude 55, das macht etwa ein Drittel der gesamten Gebäudeförderungs-Gelder aus. Die Bundesregierung hat sich darum entschlossen, die Förderung gezielter dort einzusetzen, wo der Einfluss für die Umwelt am größten ist – in Sanierungen von Altbauten, denn dort lässt sich der CO2-Ausstoß deutlicher und messbar minimieren. Auch wenn diese Begründung logisch erscheint, so ist es doch eine sehr drastische und kurzsichtige Entscheidung.

Axel Gedaschko, Präsident der GdW, kann den Entschluss der Bundesregierung nur bedingt nachvollziehen. In seinen Augen wäre eine Reduzierung der Fördergelder für KfW-55 Häuser eine gute Lösung gewesen, sie jedoch vollkommen zu streichen widerspreche jedoch dem Ziel der Ampel-Koalition, etwa 400.000 Neubauwohnungen jährlich zu bauen. So ein Vorhaben muss von der Politik begleitet und gefördert werden und nicht ausgebremst, so wie es jetzt der Fall sein wird.

Die neuen Förderprogramme der BEG

Drei neue Förderprogramme hat die BEG aus den vorherigen zehn erstellt, welche die Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich der staatlichen Förderbank KfW darstellen.

  1. BEG EM: Förderung von Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden: Diese ist seit Anfang 2021 gültig und ermöglichen Anträge für Zuschüsse für energetische Einzelmaßnahmen in und an Bestandsgebäuden.
  2. BEG WG: Förderung von Vollsanierung und Neubau von Wohngebäuden und
  3. BEG NWG: Förderung von Vollsanierung und Neubau von Nichtwohngebäuden: BEG WG und BEG NWG sind aktiv seit Juli 2021 und ermöglichen eine Förderung von 50% für energetische Sanierungen /dem Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Über energetische Sanierungen können Sie in einem unserer vorangegangen Blog-Beitrag mehr erfahren.

Achtung: Ab sofort müssen bei Wohngebäude die Energie- und CO2-Einsparungen angegeben werden, bei denen die Förderung unterstützend wirken wird.

Fazit über die Abschaffung der KfW-55 Förderung

Die Entscheidung der Bundesregierung ist äußerst drastisch und erschwert vielen Menschen den Schritt, umweltfreundlich zu bauen und zu sanieren. Die Unzufriedenheit der Bevölkerung wird wohl in Zukunft deutlicher spürbar werden, denn die Kosten für Immobilien steigen immer weiter auf ein kaum mehr finanzierbares Niveau und durch den Wegfall der KfW-55 Förderung, wird diese Situation sogar noch weiter erschwert.

Natürlich berichten wir sofort darüber, wenn sich auf diesem Gebiet neue Wendungen ergeben. Wenn Sie also keine wichtigen Informationen zu diesem Thema verpassen wollen, schauen Sie regelmäßig bei uns im Blog vorbei. Wir freuen uns auf Sie!

 

Quelle:
https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/energieeffizienz-in-gebaeuden-kfw-foerderung-gut-genutzt_84342_519280.html